Zum Hauptinhalt springen Zum Menü springen Zur Suche

Schwangerschaft und Flucht

Ein Modellprojekt

Das evaluierte Modellprojekt »Schwangerschaft und Flucht« von donum vitae, das schwangere geflüchtete Frauen niedrigschwellig unterstützt, hat wichtige Erkenntnisse erbracht, unter anderem zu Erreichbarkeit und Beratungsbedarf, Gewalterfahrung und -schutz, der Bedeutung von Sprachmittlung und zu Erfordernissen bei der Qualifizierung der Berater*innen.

Aufsuchende Beratung

»Ich habe Schreckliches erlebt. Ich bin so dankbar dafür, in unseren gemeinsamen Zeiten Raum und Verständnis für meine Geschichte zu bekommen.« (Frau, 28 Jahre, geflohen aus Syrien)

»Die anderen Frauen in der Gruppe helfen mir immer. So haben wir darüber gesprochen, wie und wo man in Deutschland ein Kind zur Welt bringt.« (Frau, 24 Jahre, geflohen aus Nigeria)

»Sowohl mir als auch meinen Kolleginnen bei donum vitae ist aufgefallen, dass sich häufig Gewalt gegen Kinder richtet. Die meisten Frauen kommen aus Ländern, die kein Gewaltverbot gegen Kinder kennen.« (Beraterin bei donum vitae im Modellprojekt)

Diese Stimmen zum Modellprojekt »Schwangerschaft und Flucht« sind kurze Schlaglichter aus unterschiedlicher Perspektive. Das Projekt wird für die Dauer von drei Jahren durch das Bundesministerium für Frauen, Familie, Senioren und Jugend gefördert. Zentrale Aufgabe ist die aufsuchende Beratung. Im Fokus stehen geflüchtete schwangere Frauen und ihre ungeborenen Kinder. Ziel ist, sie durch psychosoziale Beratung und lebenspraktische Begleitung kurzfristig wirksam zu unterstützen und ihnen den Weg in das deutsche Hilfesystem zu ebnen. So erfahren geflüchtete Menschen in Deutschland konkrete Hilfe in den Einrichtungen und an den Orten, an denen sie sich aktuell aufhalten. Das erfordert von den Berater*innen ständiges flexibles, kreatives, professionelles Handeln. An 29 Standorten hat donum vitae aufsuchende Beratung implementiert, Netzwerke geschaffen und Dolmetscher*innenpools aufgebaut. Erst die Unterstützung durch Dolmetscher*innen ermöglicht den Frauen, Sorgen, Fragen, traumatische Erlebnisse und auch Glück in ihrer eigenen Sprache zu formulieren. So entwickelte sich als eigenes Beratungsprofil die Triade Berater*in/Klient*in/Dolmetscher*in.

Die zu uns geflüchteten Frauen und Familien werden durch den aufsuchenden Charakter der Beratung gut erreicht, Hemmschwellen abgebaut. Sie werden so in unser Beratungs- und Gesundheitssystem eingebunden und erhalten Zugang zu den bewährten Angeboten der Schwangerschaftsberatung im Sinne der §§ 2, 5 und 6 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG). (Schwangere) Frauen lernen, welche Rechte sie haben und wie sie diese durchsetzen. Sie lernen den Stellenwert gewaltloser Kindererziehung kennen, wissen von Gewaltschutzeinrichtungen und steigern ihr Selbstwertgefühl. Aufsuchende Beratung ermöglicht:

  • konkrete, sensible, zielführende, ergebnisoffene Beratung da, wo sie gebraucht wird,
  • Flexibilität und Kreativität in der Beratung,
  • hohe Erreichbarkeit – auch im ländlichen Raum – durch das niedrigschwellige Angebot,
  • Schutz vor (sexualisierter) Gewalt, Kinderschutz,
  • Brücken zu (Familien-)Hebammen, Frühen Hilfen, Ärztinnen und Ärzten, Gesundheitseinrichtungen und Behörden (v.a. Jugendamt),
  • den Zugang zu unserem Beratungs- und Gesundheitssystem.


Die örtlichen Gegebenheiten unterscheiden sich sehr. Beratung erfolgt in Sammelunterkünften, kleineren Wohneinheiten, eigenen Wohnungen der Klient*innen, eigens dafür angemieteten Räumen oder der donum vitae-Beratungsstelle. Zum Teil werden in Sammelunterkünften regelmäßige Sprechstunden angeboten. Dorthin kommen viele Frauen ohne ihren Partner. Das schafft Freiräume für Themen, die in Begleitung eines Mannes – kulturell bedingt – kaum ansprechbar wären. Die Beratungsstellen melden zurück, dass der hohe Beratungsbedarf nur durch aufsuchende Beratungsarbeit (d.h. zusätzliche Personalstellen) zu bewältigen ist.

Insgesamt wurden 2017, obwohl einige Standorte Anfang 2017 noch im Aufbau waren, 3059 Beratungen durchgeführt: 1281 Erst- und 1778 Folgeberatungen. Davon waren 78% der Beratenen Frauen und 22% Männer (s. Abb. 1/2).

Abb. 1 Einzel / Paarberatung

Abb. 2 Geschlecht

Die meisten Klient*innen stammen aus Syrien (38 %), Afghanistan (12 %), Nigeria (11 %), Eritrea (8 %), Irak (5,5 %), Somalia (4,5 %) und aus dem Iran (2 %), insgesamt aus 61 Staaten. 68,4 % der Beratungen erfolgten in Verbindung mit einer Schwangerschaft, 31,5 % mit weiteren Fragen nach § 2 SchKG.

Die drei größten Gruppen beratener (schwangerer) Frauen (und ggf. ihrer Partner) bilden 17- bis 21-Jährige mit etwa 11 %, 22- bis 30-Jährige mit ca. 44 %, und 31- bis 40-Jährige mit fast 28 % (s. Abb. 3).

Abb. 3 Alter

Die Beratungsanlässe sind vielfältig, die Beratungen zeitaufwendig, weil die Klient*innen durch das Setting der Beratungstriade (s.o.) in ihrer Muttersprache Fragen und Unsicherheiten z.B. nach Untersuchungen zur Pränataldiagnostik klären können. Konflikte in der Paarbeziehung, Gewalt in der Ehe bzw. Partnerschaft, Genitalverstümmelung, Traumata und sexuelle Gewalt waren Inhalt von 19,3 % der Beratungen. In 16,5 % der Beratungen ging es um finanzielle und sachliche Unterstützung, u.a. um Stiftungsmittel für die Erstausstattung, aber auch um Verhütung/Familienplanung.

Hilfen bei Behördenkontakten wurden in 7,5 % der Fälle angefragt. In 6,4 % der Fälle ging es u.a. um Hilfe bei der Aufnahme in eine Kinder- bzw. Hausarztpraxis, Infos zu Verhütungsmitteln und ihrer Finanzierung (Verhütungsmittelfonds), zum Stillen bzw. zur Flaschennahrung, Unsicherheit bei der kindlichen Entwicklung (Entwicklungsschritte, Verhalten, Auffälligkeiten), Fragen zu Gesundheit und Ernährung, zu U-Untersuchungen und Impfungen, Bitte um Unterstützung bei der Suche nach Kinderkrippen und Kinder gartenplätzen, Sprachkursen (mit Kinderbetreuung), nach Unterstützung bei chronischen Erkrankungen bzw. Behinderungen des Kindes, außerdem um gesetzliche Grundlagen wie das Sorge- und Kindschaftsrecht.

6,1 % der Beratungen betrafen die unbefriedigende Situation der Wohnraumbeschaffung. Schwangerschaftskonfliktberatungen waren etwa 5 % der Erstgespräche. Sie wurden durch Berater*innen mit entsprechender Qualifikation im Projekt oder an staatlich anerkannten Beratungsstellen durchgeführt.

Die Problematik weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) rückt zunehmend in den Fokus. Extrem wichtig ist die res pektvolle Haltung der Beraterin gegenüber Frauen mit Beschneidung, die aus einer anderen Kultur kommen und eine andere Körperwahrnehmung haben. Der Begriff der Verstümmelung ist aus Sicht der Betroffenen eine respektlose und degradierende Wertung, die Frauen stark verletzt und Offenheit und Vertrauen den Berater*innen gegenüber zunichtemachen würde.

Bei den Beratungen wird deutlich, dass das niedrigschwellige Angebot dringend notwendig ist1 und sehr gerne angenommen wird. Viele schwangere geflüchtete Frauen »finden« so den Weg in die Beratungsstelle und erfahren von den Unterstützungsangeboten im deutschen Beratungs- und Gesundheitssystem. Zu berücksichtigen ist, dass Frauen wegen ihrer kulturellen Prägung im Erstgespräch oft nur über die Familien zu erreichen sind. Entscheidend für den Erfolg der aufsuchenden Beratung sind aber auch die gute Vernetzung mit anderen Beratungsstellen, der Agentur für Arbeit, den Kirchengemeinden und das Engagement der Flüchtlings- und Integrationsbeauftragten vor Ort. So wichtig und richtig das Lotsen in Fachberatungsstellen ist, wenden sich die Frauen doch oft wieder an die aufsuchende Beraterin, wenn sie etwas nicht ausreichend verstanden haben.

Gewalt und Gewaltschutz

Erfahrene Gewalt (psychisch, physisch, emotional, sexualisiert) wird in den Beratungsgesprächen nicht immer offen thematisiert, ist aber unterschwellig spürbar. Hier gilt es, wertschätzend und sensibel Gesprächs- und Hilfeangebote aufzuzeigen und die Ängste zu ergründen, die Frauen hindern, darüber zu sprechen. Die Gründe sind individuell sehr verschieden. Das kann die Sozialisation in einem patriarchalischen Herkunftssystem sein, eine entsprechend »unterordnende« Haltung dem Mann gegenüber und die Akzeptanz seiner Präsenz und vermeintlichen Entscheidungsgewalt. Es ist zu vermitteln, dass Frauen das Recht haben, sich für ihre Rechte einzusetzen und in der Folge auch in Deutschland zu leben und sich bei Bedarf Hilfe zu holen. Der Verweis auf die Hilfetelefone und die Vermittlung an entsprechende Bera tungsstellen und ggf. Frauenhäuser ist wichtig. Die Frauen werden informiert, dass es in Deutsch land verboten ist, Frau en und Kinder zu schlagen, und welche seelischen Auswir kungen dies neben den körperlichen hat. Weiterhin werden alternative Erziehungsmöglichkeiten aufgezeigt – mit Ver weis auf entsprechende Stellen. Die Vermittlung von Fami lien hebammen ist ein weiterer wichtiger Baustein bei der Gewaltprävention.

Die Erfahrungen zum Thema Gewalt und Gewaltschutz sind in den Unterkünften sehr unterschiedlich. So berichten Berater*innen aus Unterkünften für Familien mit guter Bleibeperspektive von guten Bedingungen und ausreichender Privatsphäre. Kontakte zu Koordinator*innen für Gewaltschutz wurden hergestellt, vorhandene Schutzkonzepte umgesetzt. Ansprechpartner*innen in Behörden, Beratungsstellen und Frauenhäusern kooperieren eng mit der örtlichen Polizeidienststelle. Als Leitlinie dient das Schutzkonzept der Mindeststandards. Beispiele aus anderen Sammelunterkünften zeigen aber auch die Probleme, wenn diese Standards fehlen und es weder Gewaltschutzbeauftragte gibt noch ein Konzept noch interne Regeln, wer in welcher Situation einbezogen oder verständigt wird. In einigen Unterkünften besteht die Security ausschließlich aus Männern, meist gibt es pro Unterkunft eine Person in der Asylsozialbetreuung (Schlüssel 1:150). Diese wird bei Krankheit oder Urlaub oft nicht vertreten. Ist der Asylsozialbetreuer männlich, haben Frauen keine weibliche Ansprechperson.

Schwierig wird es beim Gewaltschutz, wenn Geflüchtete durchs Versorgungsraster fallen. Gerade in Fragen von Gewalt ist schnelles Handeln nötig. Dann löst z.B. die Unterbringung im Frauenhaus das Problem.

Allerdings müssen Berater*innen auch aushalten, wenn Frauen sich bei Gewalt in der Partnerbeziehung trotz der Hilfs- und Unterstützungsangebote entscheiden, in der Problemsituation zu verbleiben. Oft ist der Partner trotz allem ein Schutzfaktor, v.a. bei ungesichertem Aufenthaltsstatus. Eine alleinerziehende Frau aus Afghanistan hat dort im Falle einer Abschiebung keine Zukunft für sich und ihre Kinder.

Netzwerke und Kooperationen vor Ort

Eine zentrale Aufgabe der aufsuchenden Berater*innen ist das Lotsen ins Beratungs- und Gesundheitssystem. Im Zuge der Aufbauarbeit im Projekt entstanden an den aufsuchenden Standorten Kooperationen und Netzwerke neu. Vorhandene Netzwerke nahmen die Problematik »Schwangerschaft und Flucht« in den Blick. Die Teilnahme an Arbeitskreisen der Städte und Kreise (u.a. Frühe Hilfen, trägerübergreifende Schwangerschaftsberatungsstellen oder sexualpädagogische AKs) hilft, Kooperationen zu gestalten, sich zu vernetzen, auch Konkurrenz zu vermeiden, Aufgabenbereiche abzu stimmen und sich gegenseitig zu unterstützen.

Berater*innen berichten, dass vielerorts Asylberater*innen stellen abgebaut werden, sodass die Verbliebenen eine steigende Zahl an Flüchtlingen zu betreuen haben. Zudem ziehen sich immer mehr ehrenamtliche Asylhelfer*innen zurück. Damit wird jedoch der Beratungs- und Unterstützungsbedarf nicht geringer. Die Auswirkungen sind problematisch. Wichtig für die Nachhaltigkeit des Projekts sind stabile Netz werke, die diese Entwicklungen teilweise auffangen können.

Gruppen- und sexualpädagogische Angebote

Eine wichtige Entwicklung im Projekt ist die wachsende Inanspruchnahme von Gruppenangeboten. Das Angebot bietet einen idealen Zugang, um Themen rund um Schwangerschaft, Geburt, Stillen, Familienplanung, Kindererziehung und Schutz vor Gewalt niedrigschwellig zu bearbeiten. In geschütztem Setting können sich die (schwangeren) Frauen leichter öffnen, über Alltags- und Eheprobleme sowie traumatische Erfahrungen auf der Flucht, über Gewalt und Vergewaltigung sprechen. Dazu eine Beraterin, die ein Gruppenangebot zur Gewalt gegen Kinder installiert hat: »Im Rahmen dieser Gruppe sollen die Teilnehmerinnen über unsere Gesetze aufgeklärt werden, um der Gewalt gegen Kinder vorzubeugen. Ziel ist u.a. die Aneignung von Alternativen in der Kindererziehung und die Stärkung der Mutter-Kind-Bindung.«

In 203 Gruppenangeboten wurden mehr als 2000 Frauen erreicht. An 191 Gruppentreffen nahmen Hebammen, Dolmetscher*innen und/oder Sexualpädagog*innen teil (s. Abb. 4).

Abb. 4 Anzahl der Teilnehmer*innen

Die Angebote finden in Räumlichkeiten statt, die den Frauen – entsprechend ihrer zum Teil schwierigen Lebenssituation – den benötigten Schutz bieten. So lassen sich auch Werte und Normen unserer Gesellschaft wie Gleichberechtigung von Mann und Frau, Selbstbestimmung, das Recht auf körperliche Unversehrtheit sowie das Recht auf sexuelle Reproduktion und Familienplanung etc. vermitteln.


Dolmetscher*innen

Fachlich gute Beratungen sind, vor allem bei psychosozialen Schwierigkeiten oder im Schwangerschaftskonflikt, oft nur mit Dolmetschen möglich. Fast die Hälfte (ca. 43 %) aller Beratungen, bei Gruppenangeboten sogar 66,5 %, wurden 2017 mit Dolmetscher*innen durchgeführt. Zu beachten ist dabei, dass einige Berater*innen im Projekt selbst auf Englisch, Französisch oder Arabisch beraten können (s. Abb. 5).

Wie wichtig die Einbeziehung von Dolmetscher*innen ist, ergibt sich auch aus ihrer Funktion als »Kulturmittler*innen«. Sie macht eine Verständigung auf sprachlicher wie zwischenmenschlicher Ebene erst möglich. Dies ist mit Blick auf den niedrigschwelligen Zugang seitens der Klientel, den gegenseitigen Abbau stereotyper Bilder sowie allseitige Vertrauensbildung grundlegend für eine spätere Teilhabe und Integration. Um die Qualität ihrer Arbeit zu verbessern, wurde ein Konzept für Basisschulungen entwickelt.

Abb. 5 Beratung mit Dolmetscher*innen

Qualifizierung der aufsuchenden Berater*innen

Fortbildung

Im Rahmen des Projekts hat donum vitae ein Curriculum für eine mehrteilige Fortbildung für Berater*innen erarbeitet (auch für Fachkräfte, die nicht im Projekt arbeiten.) Die Schwerpunkte sind u.a.: kultursensibler Umgang mit Sexualität/sexuelle Bildung im interkulturellen Kontext, rechtliche Rahmenbedingungen für Flüchtlinge in Deutschland, psycho soziale Beratung im Kontext von Traumatisierung und sexualisierter Gewalt.

Workshops

Regelmäßig treffen sich die Berater*innen zu Workshops, entwickeln mit einer Referentin des Bundesverbands die Teilprojekte vor Ort weiter, evaluieren sie, tauschen sich aus. Konzepte werden er- und überarbeitet, Inhalte und Fragen aus der Beratung vertieft, Probleme und neue Ideen diskutiert.

Supervision

In Gesprächen wird immer wieder die enorme psychische Belastung der Berater*innen deutlich. Sie sind mit Berichten über existenzielle Bedrohungssituationen konfrontiert, erfahren von Vergewaltigungen, traumatischen Erlebnissen auf der Flucht und in Flüchtlingsunterkünften, von Missbrauch, Brutalität und weiblicher Genitalverstümmelung. Sie erleben in ihrer Arbeit aber auch Glück und Dankbarkeit seitens der Frauen für die Sicherheit in Deutschland, für Gastfreundschaft und gelingende Integration. Alle Berater*in nen nehmen Supervision in Anspruch.

Arbeitshilfen

Als wichtig erwiesen sich die Arbeitshilfen zu Beratungsinhalten in zehn Sprachen. Ein Ordner mit Kopiervorlagen steht nun interessierten Fachkreisen als Printversion zur Verfügung. Der nächste Schritt war die digitale Version, für die als Unterseite von www.donumvitae.org eine Website entwickelt wurde. Neben Beratungsstellen und Akteuren der Flüchtlingshilfe können auch Flüchtlinge die Materialien abrufen.

Beirat und Netzwerke auf der Ebene des Bundesverbandes

Auf Bundesebene erfolgt die Kooperation mit anderen Akteuren im Projektbeirat. Er vernetzt die beteiligten Organisationen strukturell und institutionell.

Resümee

Die bisherige Erfahrung zeigt, dass aufsuchende Beratung für schwangere geflüchtete Frauen wirksam ist. Die entwickelte Struktur ist belastbar und hat sich bewährt. Auch wenn die Zahl neu ankommender Flüchtlinge zurückgeht, besteht noch lange Zeit hoher Beratungsbedarf für alle, die schon hier sind oder noch hinzukommen. Ging es in der Anfangsphase in erster Linie darum, geflüchtete schwangere Frauen mit dem Notwendigsten zu versorgen, zeigte sich im Verlauf, dass die Beratung weiterwirkt! Das Projekt greift in der sensiblen Lebensphase von Schwangerschaft/Geburt ein, gibt Halt und Orientierung und leistet erste Schritte zur Integration. Das erkennen auch Fachkräfte der Flüchtlingshilfe an: »Das Projekt ist ein entscheidender Faktor für Integration«, so der Leiter einer Erstaufnahmestelle.

Arbeitshilfen zu Beratungsinhalten:
Materialordner »Schwangerschaft und Flucht«, zu bestellen unter info@donumvitae.org, www.schwangerschaft-und-flucht.de

Fussnoten

1 Siehe hierzu auch den Abschlussbericht »Study on Female Refugees«, Schouler-Ocak/Kurmeyer 2017, S. 42 ff.

Autoren

Petra Schyma
Petra Schyma, Sozialarbeiterin und Sexualpädagogin, ist Referentin beim donum vitae Bundesverband e.V. in Bonn. Sie ist Projektleiterin des Modellprojekts »Schwangerschaft und Flucht«. Zuvor arbeitete sie in der Schwangerschafts(konflikt)beratung und in einer Einrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung.

Kontakt:
Petra Schyma
donum vitae Bundesverband e.V.
Thomas-Mann-Straße 4
53111 Bonn
schyma@donumvitae.org

Alle Links und Autorenangaben beziehen sich auf das Erscheinungsdatum der jeweiligen Druckausgabe und werden nicht aktualisiert.

Zum Menü springen